AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Jens Gagelmann Naturstein Consult (nachfolgend „JG Naturstein Consult“)

§ 1 Allgemeines, Anwendungs- und Geltungsbereich

  1. Diese Verkaufs- und Leistungsbedingungen gelten im Rahmen der gesamten Geschäftsbeziehung, für alle Erklärungen sowie vertraglichen und sonstigen Handlungen, einschließlich Beratungsleistungen.
  2. Die JG Naturstein Consult Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen. Im Zuge der Auftragserteilung seitens des Käufers gelten die JG Naturstein Consult Geschäftsbedingungen als vereinbart und sind somit Vertragsbestandteil.
  3. Ausschließlich gelten die JG Naturstein Consult Geschäftsbedingungen, entgegenstehende oder abweichende Bedingungen der Käufer werden nur dann anerkannt, wenn die JG Naturstein Consult ausdrücklich und schriftlich deren Geltung zustimmt.
  4. Die Geschäftsbedingungen der JG Naturstein Consult gelten auch für sämtliche künftigen Geschäfte mit dem Käufer. Im Verlauf einer Geschäftsbeziehung zwischen der JG Naturstein Consult und dem Käufer bleiben die Geschäftsbedingungen der JG Naturstein Consult auch Bestandteil des Vertrages, wenn im Einzelfall ein ausdrücklicher Hinweis auf die Einbeziehung nicht erfolgt.
  5. Die Änderungen aller Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Automatisch erzeugte Empfangsbestätigungen (z.B. e-mail oder Fax) beweisen nicht den Zugang einer Erklärung an uns.
  6. Die JG Naturstein Consult ist nur zur Lieferung verpflichtet, wenn die Warenkreditversicherung der JG Naturstein Consult das Geschäft mit dem Käufer versichert. Sollte die Warenkreditversicherung den Versicherungsschutz verweigern, so ist die JG Naturstein Consult nur gegen Vorkasse zur Lieferung verpflichtet.

§ 2 Angebot, Auftrag, Vertragsabschluß

  1. Alle Angebote der JG Naturstein Consult sind freibleibend und unterstehen dem Vorbehalt des Zwischenverkaufs.
  2. Die in den Preislisten, Prospekten oder sonstigen allgemeinen Informationen enthaltenen Angaben, Abbildungen, Gewichts-, Maß und Leistungsbeschreibungen, Zeichnungen, technischen Daten usw. sind nur annähernd. Die Angaben gelten nur annähernd im angemessenen Rahmen branchenüblicher Toleranzen. Proben und Muster sind unverbindliche Anschauungsmuster und bleiben unser Eigentum. Analysewerte sind grundsätzlich Durchschnittswerte. Die JG Naturstein Consult behält sich das Eigentums- und Urheberrecht an Zeichnungen, Fotos, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen vor; sie dürfen Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Für die Richtigkeit des Inhaltes sämtlicher, dem Käufer zur Verfügung gestellten Unterlagen und Aussagen des Personals übernimmt die JG Naturstein Consult keine Haftung.
  3. Ein neues Angebot, eine neue Preisliste ersetzt sämtliche vorherige Konditionen aus vorherigen Angeboten und Preislisten.
  4. Vereinbarungen und Aufträge – auch von Vertretern – bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform und gelten unter dem Vorbehalt der schriftlichen Bestätigung durch die JG Naturstein Consult.
  5. Der Käufer hat die Auftragsbestätigungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Erfolgt ein unverzüglicher Widerspruch durch den Käufer nicht, gelten die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Positionen (Formate, Preise, Lieferzeiten usw.) als vereinbart.
  6. Auftragsbestätigungen erfolgen unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit.

§ 3 Preise

  1. Preise und Preisabsprachen sind schriftlich zu vereinbaren. Sämtliche Preise gelten zzgl. der am Tage der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. Währungskursschwankungen können zu Veränderungen des Preises führen.
  2. Sämtliche Preise sind in EURO angegeben und gelten zzgl. Fracht- oder Versandkosten.
  3. Als Berechnungsgrundlage dient die ermittelte Menge oder das ermittelte Gewicht der Versandstelle. Die beim Versand festgestellten Mengen, Stückzahlen oder Gewichte sind für die Berechnung ausschließlich maßgebend. Rüttel-, Wasserverluste u. ä. gehen zu Lasten des Käufers.
  4. Frankopreise gelten grundsätzlich unter dem Vorbehalte der Lieferungsmöglichkeit in vollen LKW-Ladungen (Sattelzügen/26 to) bzw. vollen LKW-Einheiten.
  5. Frankopreise unterliegen tatsächlicher Frachttarife und Entfernungen. Wiegegebühren, Anschluß- oder weitere Nebengebühren sind nicht enthalten und vom Käufer zutragen. Dies gilt auch für Zuschläge bei Umwegen, der besonderen Gestellung von Allrad-, Spezial-, Maschinen-Hängerzügen oder Solofahrzeugen. Dies gilt ebenfalls für Irrtümer in der Frachtermittlung.
  6. Baustellenlieferungen müssen mit normalen Sattelzügen durch eigen Antrieb erreichbar sein. Bei etwaiger Behinderung der Zufahrt hat die Entladung an der Stelle zu erfolgen, wo das Fahrzeug ohne Fremde Hilfe ungehindert gelangt und leer wegfahren kann. Bei Frankolieferungen und der Frankopreisgestellung gilt grundsätzlich unter dem Vorbehalt freier und zumutbarer Verkehrswege.
  7. Zwischenzeitliche Frachterhöhung wie z. B. Maut trägt der Käufer. Dies gilt auch im Rahmen der Binnenschifftransporte ergebenen Kleinwasserzuschläge (HWZ, KWZ etc.).
  8. Ist nicht anderes vereinbart, erfolgt die Entladung grundsätzlich durch den Käufer. Die Entladung hat sofort und unverzüglich mit geeigneten Mitteln nach Ankunft durch Fachpersonal zu erfolgen. Wartezeiten und Verzögerungen bei der Entladung gehen zu Lasten des Käufers.

§ 4 Lieferung, Lieferfristen

  1. Liefertermine und Lieferfristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die Lieferfrist beginnt mit dem Vertragsabschluß, jedoch erst nach der Beibringung aller relevanten Unterlagen, Freigabepapiere und Genehmigungen vom Besteller.
  2. Ist ein Liefertermin nicht schriftlich zugesichert ist die JG Naturstein Consult unter Ausschluß einer Haftungsübernahme bemüht, eine Lieferzeit von ca. 13 Wochen einzuhalten. Die Einhaltung sämtlicher Lieferfristen gilt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung unseres Zulieferers.
  3. Auswirkungen höherer Gewalt berechtigen die JG Naturstein Consult zu späterer Lieferung oder Leistung innerhalb einer angemessenen Zeit. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die uns oder unserem Lieferanten oder Produzenten die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrung, Rohstoffknappheit, Produktionshindernisse, Laderaummangel, Frachtraumknappheit, behördliche Anordnungen, Transportverzögerungen, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen oder Import- bzw. Handelsstörungen usw.. Wird die JG Naturstein Consult an der Erfüllung Ihrer Verpflichtung gehindert verlängern sich die Lieferfristen im angemessenen Umfang. Ist ein Ende der Behinderung nicht absehbar oder machen die angegeben Umstände die Lieferung unmöglich ist die JG Naturstein Consult von der Lieferverpflichtung frei und etwaige hieraus hergeleitete Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Käufers entfallen. Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung umgehend informiert.
  4. Die JG Naturstein Consult ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
  5. Sämtliche Verpackungen gehen in das Eigentum des Käufers über. Eine Rücknahme der Verpackungen erfolgt nicht. Für eine fachgerechte Entsorgung hat der Käufer zu sorgen. Durch unterschiedliche Formen und Größen einiger Produkte erfolgt die Lieferung auf Einwegpaletten, in Holzkisten, in Containern, in Big Bags, Säcken oder anderen Verpackungsformen. Ein gesonderter Hinweis der JG Naturstein Consult ist nicht erforderlich. Bei Lieferungen mit Europaletten werden diese getauscht oder gesondert berechnet.
  6. Sämtliche abgebildeten Dekorationen in unserem Lieferprogramm, unserer Internetseite, Werbeblätter etc. sind nicht im Lieferumfang enthalten.

§ 5 Gefahrenübergang, Abnahme

  1. Sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der JG Naturstein Consult verlassen hat, geht die Gefahr auf den Käufer über. Bei einem Verkauf ab Lager oder bei vereinbarten Frankolieferungen ist Erfüllungsort die Verladestelle. Tritt eine Verzögerung des Versands durch Wunsch oder Verschulden des Käufers ein, geht der Gefahrenübergang mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über und die Ware wird auf Gefahr des Käufers und auf dessen Kosten eingelagert. Ist auf Wunsch des Käufers eine Lagerung der Ware gemäß gesonderter Vereinbarung der JG Naturstein Consult möglich geht die Gefahr der Einlagerung an den Käufer über. Die Mehrkosten der Einlagerung trägt der Käufer. Die Rechnungslegung der JG Naturstein Consult erfolgt mit der Versandbereitschaft und Bereitstellung der Ware; eine verzögerte Abnahme schließt eine Zahlungszielverlängerung aus.
  2. Der JG Naturstein Consult sind Transportschäden sofort und unverzüglich schriftlich und dokumentiert mitzuteilen. Der Käufer ist verpflichtet, Transportschäden durch die Ausführende Person des Transportes sich quittieren zu lassen.
  3. Transporte sind nicht versichert. Eine Transportversicherung erfolgt nur nach ausdrücklichem Wunsch des Käufers und ist ausdrücklich und gesondert schriftlich im Auftrag zu erfassen. Die Versicherungskosten trägt der Käufer.
  4. Durch die Übernahme und Annahme der Warenladung wird das Einhalten aller gesetzlichen Bestimmungen und der erforderlichen Genehmigungen für die Beförderung bestätigt. Ebenfalls wird damit bestätigt, dass alle Unterlagen zur Beförderung der den Transport ausführenden Person vorliegen. Die Person ist verpflichtet die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichtes sowie für die Einhaltung und Ausführung der Ladungs- und Transportsicherung und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen.

§ 6 Zahlungen

  1. Ist nichts anderes vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb 8 Tagen ohne Abzug nach Rechnungszugang zu zahlen.
  2. Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn die JG Naturstein Consult über den Betrag verfügen kann. Bei Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck endgültig gutgeschrieben wurde.
  3. Ist ein Skontoabzug vereinbart, ist der Käufer bei Zahlung innerhalb der gewährten Zahlungsfrist zum Skontoabzug, unter der Voraussetzung, dass keine fälligen Rechnungsbeträge bestehen, berechtigt.
  4. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb des vereinbarten Zahlungszieles, kommt der Käufer auch ohne vorherige Mahnung in Zahlungsverzug. Die JG Naturstein Consult ist dann von allen weiteren Lieferverpflichtungen entbunden. Erfolgt die Bezahlung nicht innerhalb des vereinbarten Zahlungsfrist, ist die JG Naturstein Consult berechtigt 9 Prozentpunkte Zinsen p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht der JG Naturstein Consult einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen bleibt unberührt.
  5. Eine Zahlung durch Wechsel ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der JG Naturstein Consult möglich. Eine Annahme des Wechsels erfolgt vorbehaltlich der Diskontiermöglichkeit bei der Hausbank. Sämtliche Kosten des Zahlungsverkehrs wie z. B. Diskont- und Wechselspesen sowie alle weiteren Kosten trägt der Käufer.
  6. Die JG Naturstein Consult ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, Sicherheitsleistungen und oder sofortige Zahlung zu verlangen, wenn z. B. Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Käufers, Antrag auf Eröffnung von Vergleichs- / Insolvenzverfahren oder deren Eröffnung oder andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen. Dies gilt auch bei nicht Einlösung von Scheck und Eigenwechsel oder wenn der Käufer seine Zahlung einstellt.
  7. Zur Aufrechnung von Gegenansprüchen und Mängelrügen ist der Käufer nur berechtigt, wenn diese von der JG Naturstein Consult anerkannt werden und unstrittig sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.
  8. Beanstandungen entbinden nicht von der Zahlungspflicht.
  9. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nicht zu.

§ 10 Gewährleistung, Haftung

  1. Die im Rahmen der Sorgfaltspflicht zu leistende Lieferung einwandfreier Ware sichert die JG Naturstein Consult zu.
  2. Alle Mängelrügen sind nur dann rechtswirksam, wenn sie unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden. Versteckte Mängel müssen unmittelbar nach bekannt werden schriftlich angezeigt werden.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware für den jeweiligen Verwendungszweck unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen, bzw. zu prüfen und zwar vor Verwendung, Weiterverarbeitung, Vermengung, Vermischung oder Einbau. Zeigt sich hierbei ein Mangel muß dieser unverzüglich angezeigt werden. Unterbleibt die Prüfung und die Anzeige an die JG Naturstein Consult, kann der Käufer keine Ansprüche an die JG Naturstein Consult geltend machen.
  4. Beanstandungen und Einwendungen aller Art sind bei Lieferungen frei Schiffs-Empfangsort (z.B. cif-Lieferungen) sofort nach Eintreffen der Ware vor Entladung und innerhalb vereinbarter Löschzeiten schriftlich anzuzeigen, ansonsten gilt die Ware als mängelfrei abgenommen. Die Rückgriffsrechte gegen Dritte hat der Käufer zu wahren, das gilt auch für Transportschäden, z. B. Bescheinigung von Fehlmengen und Bruch auf den Frachtpapieren durch den Beauftragten des Frachtführers und der Entladungszeugen oder bei bahnamtlicher Tatbestandsaufnahme.
  5. Selbstabholer können Bruchschäden, Abplatzungen usw. nur beim Empfang der Ware reklamieren. Bruch im handelsüblichen Maße kann vom Käufer nicht beanstandet werden.
  6. Bei Naturstein, natürlichen Baustoffen und Baustoffen sind Toleranzen der physikalischen und chemischen Eigenschaften und Zusammensetzungen vorgegeben und nicht vermeidbar.
  7. Vorgenannte Mängelansprüche sind bei gebrauchten Materialien wie z. B. gebrauchte Borde oder Gebrauchtpflaster grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch für mögliche Verunreinigungen des Materials, sofern diese nicht 8 % der gesamten Liefermenge übersteigen.
  8. Farb- und Texturschwankungen bei Natursteinen sind möglich und gewünscht und berechtigen nicht zur Beanstandung. Dies gilt auch für korrosionsbedingte Farbveränderungen von Natursteinen. Angaben zu Materialabmessungen, Ergiebigkeiten usw. sind Richtwerte und Erfahrungswerte, Abweichungen hierzu entsprechen keinem Mangel. Gerade bei Produkten aus handarbeit sind ebenfalls Maßabweichungen möglich, diese sind Bestandteil und Beweis der Einzigartigkeit der handerstellten Unikate und stellen keine Qualitätsminderung dar und daraus resultierende Beanstandungen können nicht geltend gemacht werden.
  9. Proben, Muster und Analysedaten sowie sonstige Angaben zur Abmessung oder Beschaffenheit der Ware sind unverbindliche Rahmenangaben.
  10. Zum Nachweis von Mängeln werden Probeentnahmen nur anerkannt, wenn diese im Beisein eines Vertreters der JG Naturstein Consult erfolgen und eine geeignete, ausreichende Menge der JG Naturstein Consult zur Verfügung gestellt wird.
  11. Liegt ein zu vertretener Mangel vor, ist die JG Naturstein Consult zur Nacherfüllung berechtigt. Uns ist eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Der JG Naturstein Consult steht ein Wahlrecht zu, ob die Erfüllung durch Beseitigung des mangels, durch Nachbesserung, Minderung oder durch Lieferung neuer mangelfreier Ware erfolgt. Ist der 2. Versuch der Nachbesserung fehlgeschlagen, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten unter der Voraussetzung, dass ein weiterer Versuch der Nachbesserung für den Käufer unzumutbar ist. Ein Schadenersatzanspruch kann nur nach fehlgeschlagener Nachbesserung geltend gemacht werden.
  12. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht. Dies gilt auch für unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  13. Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware beim Käufer, bzw. nach Gefahrübergang.
  14. Schadensersatzansprüche des Käufers verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, auch Saldoforderungen, die uns gegen den Käufer zustehen, unser Eigentum. Das gilt auch dann, wenn der Kunde ausdrücklich diese bestimmte Ware bezahlt hat. Dies gilt auch bei Lagerung der Ware auf Grundstücken Dritter.
  2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu Be- und Verarbeiten, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Waren ist unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die JG Naturstein Consult gemäß verlängertem Eigentumsvorbehalt ab.
  3. Aus der Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer entstehen für die JG Naturstein Consult keine Verpflichtungen.
  4. Wird Vorbehaltsware als wesentlicher Bestandteil in ein Grundstück eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die Forderungen, die er aus diesem Grund gegen einen Dritten hat in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware zzgl. Mehrwertsteuer mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek an die JG Naturstein Consult ab.
  5. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen vermischt, verarbeitet oder verbunden, erwirbt die JG Naturstein Consult das Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Ware im Zeitpunkt der Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung. Darüber hinaus tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand oder dem vermischten Bestand an die JG Naturstein Consult ab und wahrt diesen für uns.
  6. Veräußert der Käufer die Vorbehaltsware – gleich in welchem Zustand – oder verwertet er die Ware auf eigene Weise, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen die ihm aus dieser Veräußerung oder sonstigen Verwertung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe unseres Verkaufspreises der Ware, also ohne Lohnanteil, mit allen Nebenrechten, insbesondere dem Anspruch auf Bestellung einer Sicherungshypothek an die JG Naturstein Consult ab. Dies gilt auch bei Pauschalvergütungen.
  7. Der Käufer ist widerruflich berechtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern oder anderweitig zu verwerten, soweit die Veräußerungs- oder Verwertungsforderung gegen seine Abnehmer auf die JG Naturstein Consult übergeht. Anderenfalls ist ihm, dem Käufer, jegliche Verfügung über die Ware ausdrücklich untersagt. Ebenfalls sind Sicherungsübereignungen oder Verpfändungen der Vorbehaltsware ausdrücklich untersagt.
  8. Der Käufer ist solange ermächtigt, die Forderungen für unsere Rechnung einzuziehen und über die durch die Einziehung erlangten Beträge zu verfügen, solange und insoweit er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Der Käufer ist nicht berechtigt über die Forderungen auf andere Weise, z. B. durch Verpfändung oder Abtretung zu verfügen. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so ist die JG Naturstein Consult jederzeit berechtigt, diese Einziehungsermächtigung zu widerrufen. Auf das Verlangen der JG Naturstein Consult ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung dem Dritten bekannt zu geben und der JG Naturstein Consult die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen Dritten erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zu geben.
  9. Bei Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigungen unserer Rechte durch Dritte muß der Käufer unverzüglich benachrichtigen und der JG Naturstein Consult alle Unterlagen und Auskünfte zur Verfügung stellen, die zu Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte, bzw. Dritte sind auf unser Eigentum hinzuweisen.
  10. Die Vorbehaltsware kann nach Rücktritt herausverlangt werden.

§ 9 sonstige Bestimmungen

  1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist grundsätzlich unser Geschäftssitz. Erfüllungsort für Zahlungen des Käufers ist unser Geschäftssitz.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, dies gilt auch bei Scheck- und Wechselklagen, vorausgesetzt der gesetzliche Zulässigkeit, ist der Geschäftssitz der JG Naturstein Consult in Goslar.
  3. Die JG Naturstein Consult ist berechtigt, die im Zusammenhang ,mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer, sowohl Daten vom Käufer selbst oder von Dritten, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
  4. Sollte sich zwischen der deutschen Version und den in anderen Sprachen abgefassten Geschäftsbedingungen und Schriften Differenzen ergeben, so gilt der deutsche Originaltext.
  5. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine einzelne oder mehrere Bestimmungen der Geschäftsbedingungen der JG Naturstein Consult ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.